ESG

Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Das Geschäftsfeld unseres Unternehmens ist einzig die Beratung eines Publikumsfonds in Luxemburg. Die für diesen Fonds getroffenen Anlageempfehlungen berücksichtigen aktuell nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, da die genauen Vorgaben speziell für Dachfonds in Luxemburg noch nicht im Detail geklärt sind. Sobald hier genaue Vorgaben bekannt sind, werden wir diese prüfen.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in
den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
bei der Beratung des Fonds (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl der Anlagen (Fonds) berücksichtigen wir nur die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investmententscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Abschlusserklärung nach Art. 7 TaxonomieVO

Die diesem Fonds zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.